Das bedeuten SAI-Siegel und SA8000-Standard

Das bedeuten SAI-Siegel und SA8000-Standard

Die 1997 gegründete Nichtregierungsorganisation Social Accountability International (SAI) setzt sich für die Menschenrechte am Arbeitsplatz und die Verbesserung der weltweiten Arbeitsbedingungen ein. Dafür hat SAI das Siegel SA8000 ins Leben gerufen. Das ist ein Standard, der objektiv überprüft werden kann und dem sich Unternehmen freiwillig unterwerfen können.

Das Besondere am SA8000-Siegel ist, dass es auf alle Branchen und Unternehmen jeder Größe überall auf der Welt angewendet werden kann.

Die Kriterien von SA8000 beruhen auf der UN-Menschenrechtserklärung, der Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) sowie nationalem Arbeitsrecht.

Was bedeutet der SA8000 Standard?

In unterschiedlichen Ländern gibt es auch unterschiedliche Regelungen für Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen. Für Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, weil beispielsweise die Rohstoffe, die Verarbeitung und der Vertrieb an unterschiedlichen Orten geschehen, kann es deshalb wichtig sein, überall geltende, kontrollierte Mindestanforderungen zu haben. Deshalb konzipierte die SAI den SA8000 Standard als eines der ersten prüffähigen Sozialzertifikate, das für jede Industriebranche anwendbar ist.

Diese acht Kriterien stehen hinter dem SA8000-Zertifikat:

  1. Verbot von Kinderarbeit
    Die Unternehmen dürfen keine Kinder beschäftigen und sich auch nicht in anderer Weise an Kinderarbeit beteiligen.
    Junge Arbeiter*innen unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als acht Stunden am Tag und nicht nachts arbeiten.

  2. Verbot von Zwangs- oder Pflichtarbeit
    Es darf keine Beteiligung an Zwangs- oder Pflichtarbeit geben. Arbeitsleistungen in Gefängnissen dürfen nicht in Anspruch genommen werden. Auch dürfen keine Löhne, Eigentum der Arbeiter*innen oder Dokumente von dem Unternehmen zurückgehalten werden, um zu erzwingen, dass die Beschäftigten weiter für die Firma arbeiten.

  3. Gesundheitsschutz und Sicherheit
    Das Unternehmen muss die Gesundheit seiner Beschäftigten schützen. Verletzungen und Erkrankungen, die durch die Arbeit entstehen können, müssen verhindert werden.
    Die Geschäftsführung muss einen Vertreter ernennen, der sichere und gesunde Arbeitsumgebungen sicherstellt. Ein Ausschuss aus Geschäftsführung und Arbeitervertreter*innen soll zusätzlich Sicherheits- und Gesundheitsrisiken erkennen und beseitigen.
    Besonders müssen die Risiken für neue, werdende und stillende Mütter erkannt und beseitigt werden. Wenn neue Maschinen zum Einsatz kommen, müssen alle daran eingesetzten Arbeiter*innen an ihnen geschult werden.
    Das Unternehmen muss allen Beschäftigten Zugang zu Trinkwasser, sauberen Toilettenanlagen und Pausenräumen ermöglichen.
    Dort, wo Arbeitnehmer*innen von einem Unternehmen Schlafunterkünfte zur Verfügung gestellt bekommen, muss sichergestellt werden, dass diese sicher und sauber sind und die Grundbedürfnisse decken.

  4. Gewerkschaftsfreiheit & Recht auf Tarifverhandlungen
    Die Beschäftigten des Unternehmens haben das Recht gemeinsam ihre Anliegen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten, eine Gewerkschaft zu gründen oder einer beizutreten. Dabei muss das SA8000-zertifizierte Unternehmen gewährleisten, dass die Vertreter*innen der Arbeiter*innen und die Gewerkschaftler*innen nicht bedroht, schikaniert oder bedroht werden.
               
  5. Schutz vor Diskriminierung
    Bei der Einstellung, Entlohnung, der Gewährung von Fortbildungen, bei Beförderungen oder Kündigung und dem Ruhestand darf nicht auf Grundlage von Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, territorialer oder sozialer Herkunft, Kaste oder Geburt, Religion, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Familienverpflichtungen, Familienstand, Gewerkschaftsmitgliedschaft, politischer Ansichten oder Alter entschieden werden.
    Jedes Verhalten, dass durch Gesten, Sprache und Körperkontakt diskriminierend ist, muss das Unternehmen unterbinden.
    Auf keinen Fall dürfen Beschäftigte beispielsweise bei der Einstellung zu Schwangerschafts- oder Jungfräulichkeitstests genötigt werden.
  1. Disziplinarmaßnahmen
    Jedes Unternehmen mit SA8000-Siegel muss seine Beschäftigten mit Anstand und Respekt behandeln. Körperliche Strafen, seelische und psychische Nötigungen oder Beleidigungen sind verboten.

  2. Arbeitszeit
    Die geltenden Gesetze, Tarifverträge und Industriestandards bezüglich der Arbeitszeit, der Pausen und der Feiertage müssen eingehalten werden. Eine Arbeitswoche ohne Überstunden darf nicht länger als 48 Stunden sein.
    Überstunden müssen freiwillig geleistet werden, dürfen aber nicht regelmäßig eingefordert werden und 12 Stunden in der Woche nicht überschreiten. An sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen sollen die Arbeitnehmer*innen mindestens einen Tag frei haben.

  3. Vergütung
    Jedes SA8000-zertifizierte Unternehmen muss sicherstellen, dass die Löhne und Sozialleistungen pünktlich und vollständig ausgezahlt werden und es schriftliche Abrechnungen gibt. Das Arbeitsentgelt darf nicht als Gutschein abgegolten werden und muss ohne Überstunden den gesetzlichen oder in Tarifverträgen geregelten Mindeststandards entsprechen.

Bei vielen Punkten, die im SA8000-Siegel vorgeschrieben sind, könnte man denken, dass sowas doch selbstverständlich ist. Doch die Tatsache, dass diese Regelungen mit in den Standard aufgenommen wurden, zeigt, dass es das leider nicht so ist. Viele der beim SA8000-Siegel verbotenen Dinge finden anderswo noch statt. Es macht also wirklich einen Unterschied, ob man darauf achtet, ob man SA8000-zertifizierte Produkte kauft oder nicht.

Quelle: SAI



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